Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teil 1

Nutzungsregeln von Unternehmerich.de

Das Webportal für Mittelstandsfinanzierung

 

UNIC AG, Possenhofener Straße 38, 82319 Starnberg

31.01.2017

Die Nutzungsregeln von Unternehmerich.de bilden die Vertragsgrundlage für die Nutzung des auf www.unternehmerich.de bereitgestellten Webportals und für alle Rechtsgeschäfte mit seinem Betreiber.

§ 1 Geltungsbereich dieser Nutzungsregeln

Die Nutzungsregeln („AGB“) bilden die Vertragsgrundlage für die Nutzung des auf www.unternehmerich.de („Unternehmerich“) und seinen Unterseiten bereitgestellten Webportals für Unternehmensfinanzierung und für alle Rechtsgeschäfte mit seiner Betreiberin, der UNIC AG („UNIC“), Münchner Str. 19a, 82319 Starnberg.

Diese AGB gelten, in ihrer jeweils aktuellsten Fassung, für alle Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insofern keine einzelvertraglichen Absprachen dem widersprechen, die sich auf dem Webportal über Investitionsprojekte informieren wollen, solche präsentieren oder in einer anderen Form mitwirken wollen.

Private Investoren und institutionelle Investoren werden gemeinsam unter dem Begriff „Investor“ zusammengefasst, während ein „zu finanzierendes Unternehmen“ unter dem Begriff „Unternehmen“ abgekürzt wird. Investoren sind private oder juristische Personen, die als Nutzer auf Unternehmerich aktiv sind, um Kapital in Unternehmen mit Finanzierungsbedarf zu investieren. Hierbei wird zwischen Crowdlending und Crowdinvesting unterschieden. Crowdlending bezeichnet eine Kredit-basierte Schwarmfinanzierung, bei der Investoren einem Unternehmen einen Kredit mit fester Laufzeit und Zins gewähren. Crowdinvesting bezeichnet die Form der Schwarmfinanzierung, bei der Investoren am Unternehmenserfolg teilhaben.

Die Regeln für die Investoren und die Unternehmen werden in separaten AGB festgelegt.

§ 2 Grundlagen des Nutzungsvertrages und allgemeine Bestimmungen

1. UNIC erbringt ihre Leistungen für die Nutzung der Plattform ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Mit der Registrierung auf der Plattform, beim Erstellen eines Projekts als Unternehmen oder mit der Abgabe eines Angebots als Investor erkennt der Nutzer diese AGB an. UNIC ist berechtigt, einzelne in diesem Vertrag erfasste Aufgaben auf ein anderes Unternehmen als Subunternehmen auszulagern.

2. Die Nutzung der Plattform erfolgt grundsätzlich über das Internet. Dies bedingt, dass der Nutzer jeweils über die für den Zugriff über das Internet erforderlichen technischen Mittel (wie bspw. Computer, Internetzugang) verfügt. Um die Plattform möglichst sicher zu nutzen, werden die Daten mit einer 128-Bit-SSL-Verschlüsselung übertragen. Hierfür sichert der Nutzer zu, über einen entsprechenden Browser zu verfügen. UNIC behält sich das Recht vor, den genannten Verschlüsselungsstandard jederzeit zu ändern. Der Nutzer wird hierüber per E-Mail informiert.

3. UNIC hat trotz verschlüsselter Datenübertragung keinen Einfluss auf die Übertragung von Daten im Internet selbst. UNIC sichert seine Systeme gegen unbefugte Zugriffe auf die gespeicherten Daten. Ein Schutz gegen Angriffe von Hackern erfolgt, soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar.

4. UNIC bemüht sich, im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren jederzeit den Zugang zur Plattform sicherzustellen. Einschränkungen ergeben sich insbesondere aus Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsgründen sowie durch Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches von UNIC stehen (z. B. Störungen von Kommunikationsnetzen oder Stromausfälle).

5. Im Fall der Nichtverfügbarkeit der Plattform infolge von höherer Gewalt, Krieg, Arbeitskämpfen, Naturkatastrophen und sonstigen unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen, ist UNIC für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren vertraglichen Pflichten befreit.

6. UNIC erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage des jeweiligen technischen Standes des Internets sowie der entsprechenden technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. UNIC ist nicht verpflichtet, den Umfang der Leistungen zu erweitern, auch wenn dies aufgrund der technischen Entwicklung möglich wäre. UNIC gewährleistet eine angemessene Verfügbarkeit der Plattform und damit der Services. Eine Haftung übernimmt UNIC hierfür nicht.

§ 3 Funktionsweise von Unternehmerich

1. Unternehmerich kann von Nutzern als Investoren und/oder Unternehmen genutzt werden:

  • a. Unternehmen können eine Finanzierung erhalten, die durch die Investoren auf der Plattform finanziert werden soll, beziehungsweise
  • b. Investoren Kapital in Unternehmen investieren, die sich auf Unternehmerich präsentieren. Für Investitionen wird das eigene Vermögen eingesetzt.

2. UNIC beschränkt sich darauf, auf www.unternehmerich.de ein Webportal zu betreiben. UNIC vermittelt mit der Plattform lediglich Informationen und erbringt keine Anlageberatung. Der Nutzer und potentielle Investor eines Projektes kann auch nicht davon ausgehen, dass eine Prüfung der Angemessenheit der Anlage im Einzelfall erfolgt und deswegen auch keine Anlageempfehlung durch UNIC oder ihre Mitarbeiter ausgesprochen wird (§ 16 Absatz 5 Nr. 2 Finanzanlagenvermittlungs-verordnung). Jeder Investor, der auf der Plattform in dargestellte Projekte investieren möchte, sollte sich hinreichend informieren, um eine adäquate Investitionsentscheidung treffen zu können.

3. Nutzer veröffentlichen auf der Plattform ihre Profildaten. Unternehmen veröffentlichen darüber hinaus Informationen zu ihrem Projekt. Investoren veröffentlichen ihre Gebote. Die jeweils gültigen AGB gehen den Nutzern im Rahmen der Registrierung per Mail zu.

4. Die Nutzer sind für alle von ihnen bzw. über ihr Passwort produzierten und publizierten Inhalte selbst verantwortlich.

5. Der Nutzer verpflichtet sich, die Rechte Dritter einschließlich der Rechte von UNIC zu respektieren. Der Nutzer der Plattform verpflichtet sich, keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte zu platzieren. Nicht zulässig sind insbesondere folgende Inhalte sowie dessen Verbreitung:

  • a. Verunglimpfung des Staates, von Staatsorganen und -symbolen;
  • b. öffentliche Aufforderung und Anleitung zu Straftaten;
  • c. Verbreitung gewaltverherrlichender Schriften;
  • d. Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften;
  • e. Verbreitung von pornografischen Schriften;
  • f. beleidigende oder ehrverletzende Inhalte;
  • g. verbotene Verbreitung über nicht öffentliche Gerichtsverhandlungen;
  • h. jugendgefährdende Inhalte;
  • i. unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke;
  • j. Verletzung des Rechts am eigenen Bild sowie
  • k. Inhalte, welche die Rechte Dritter verletzen (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte) oder gegen geltende gesetzliche Bestimmungen verstoßen, insbesondere gegen Strafgesetze, Jugendschutzbestimmungen oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Verbreitung meint dabei auch die Verlinkung von solchen Inhalten.

6. Dem Nutzer ist es insbesondere untersagt, Daten zu versenden oder einzustellen, welche nach ihrer Art, Beschaffenheit, Größe oder Zahl geeignet sind, den Betrieb des Rechenzentrums oder des Datennetzes der UNIC oder Rechner sonstiger Dritter zu schädigen, zu blockieren oder darauf enthaltene Daten auszuspähen, zu schädigen (z.B. durch Viren, Trojaner, Spam-E-Mails) oder sonst zu verändern.

7. Die Nichtbeachtung einer der obigen Regeln berechtigt zu einer sofortigen Kündigung des Nutzungsverhältnisses durch UNIC. Weitere Ansprüche werden von UNIC gegebenenfalls geltend gemacht. UNIC behält sich vor, jederzeit potentielle Unternehmen und Investoren von der Nutzung der Plattform auszuschließen, wenn die Gefahr eines Missbrauches besteht.

8. Sollte UNIC von einem Dritten darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass der Inhalt einer Projektdarstellung die Rechte Dritter verletzt oder sonst rechtswidrig ist, ist UNIC berechtigt, diesen Inhalt zu sperren. Handelt es sich dabei um einen vom Nutzer eingestellten Inhalt, wird UNIC den Nutzer unverzüglich von der Sperrung unterrichten und ihm Gelegenheit geben, die Vorwürfe zu widerlegen.

9. Sollte UNIC aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Nutzers, insbesondere aufgrund einer schuldhaften Verletzung der unter Ziffer 16 genannten Verpflichtungen, von einem Dritten, einem Gericht oder einer Behörde in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Nutzer UNIC von etwaigen Ansprüchen freizustellen und die Kosten der Rechtsverteidigung zu übernehmen. UNIC wird den Nutzer unverzüglich über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche informieren. Der Nutzer wird UNIC bei der Abwehr dieser Ansprüche bestmöglich unterstützen. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht binnen von UNIC zu setzender angemessener Frist nach, ist UNIC berechtigt, den Angriff des Dritten unter Berücksichtigung der sich für UNIC darstellenden Sach- und Rechtslage nach eigenem sachgemäßem Ermessen zu erledigen.

§ 4 Registrierung, Anmeldung, Widerrufsrecht und Datenpflege

1. Jeder Nutzer hat sich auf Unternehmerich zu registrieren, um den vollen Funktionsumfang im geschützten Bereich nutzen zu können. Nach der einmaligen Registrierung muss er sich vor jeder Sitzung anmelden (Login), um vom System identifiziert werden zu können. Jeder Nutzer darf sich nur einmal registrieren und hat dabei seine vollständigen personenbezogenen Daten wahrheitsgemäß anzugeben und stets aktuell zu halten. Ein Missbrauch wie z.B. die Registrierung unter falschem Namen oder die Angabe ungültiger Kontaktdaten und anderer Angaben führt zur Löschung des Profils.

2. Der Nutzer hat sein Profil im geschützten Bereich stets zu aktualisieren und seine aktuelle E-Mailadresse einzupflegen und diese regelmäßig auf neue Nachrichten zu überprüfen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass ihm rechtsgeschäftliche Erklärungen von UNIC im Rahmen dieser AGB hauptsächlich per E-Mail zugehen.

3. Der Nutzer hat im ersten Schritt der Registrierung Anrede, Vorname, Nachname, eine aktuelle E-¬Mail-Adresse sowie ein selbstgewähltes Passwort anzugeben. Die Registrierung wird dem Nutzer von UNIC an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse bestätigt und mit einem Klick auf den generierten Link abgeschlossen. Dieses Verfahren (auch Double-Opt-In genannt) dient der Vorbeugung von Missbrauch.

4. Ist ein Nutzer mit diesen AGB nicht einverstanden, ist eine Registrierung auf der Plattform ausgeschlossen. Daher setzt die Registrierung voraus, dass der Nutzer die Akzeptanz dieser AGB nach dem Durchlesen mit einem Häkchen bestätigt.

5. Der Nutzer meldet sich auf der Plattform mit dem Login an. Hierzu werden die angegebene E-Mail–Adresse und das angegebene Passwort verwendet. Die Abmeldung erfolgt per Klick durch den Nutzer. Der Nutzer darf anderen Personen die Nutzung seines Zugangs nicht gestatten bzw. ermöglichen.

6. Der Nutzer haftet für von ihm verschuldete missbräuchliche Verwendungen seines Zugangs. Der Nutzer verpflichtet sich UNIC unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten sein Zugang zur Nutzung der Plattform bekannt ist.

Zugangsvoraussetzungen

7. Sowohl Unternehmen als auch Investoren können die Plattform erst nutzen, wenn sie sich vorab registrieren. Nutzer müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Bei natürlichen Personen:

  • sie sind unbeschränkt geschäftsfähig,
  • sie haben mindestens das 18. Lebensjahr vollendet,
  • sie handeln ausschließlich auf eigene Rechnung (im Sinne des Geldwäschegesetzes),
  • haben einen Wohnsitz in Deutschland,
  • und verfügen über ausreichende Investitionserfahrung und Know-How

Bei juristischen Personen:

  • sie handeln ausschließlich auf eigene Rechnung (im Sinne des Geldwäschegesetzes)
  • und haben einen Sitz in Deutschland.

8. UNIC behält sich vor, im Rahmen des Registrierungsprozesses einzelne natürliche und juristische Personen von der Nutzung der Plattform auszuschließen, bzw. die Erfüllung von besonderen Voraussetzungen für die Nutzung zu fordern, sofern der Nutzer nicht den Unternehmensleitlinien (Code of Conduct) entspricht.

9. Die Nutzer der Plattform stimmen der Veröffentlichung der von ihnen eingestellten Daten ausdrücklich in dem Umfang zu, der allen anderen Nutzern absolute Transparenz bietet und für eine seriöse Vermittlung der Finanzierungen zwischen den Nutzern unabdingbar sind.

10. Damit Unternehmen die Plattform dazu nutzen können, Kapital für Finanzierungen einzuwerben, müssen sie sich der Unternehmer selbst oder bei juristischen Personen die Organvertreter registrieren. Näheres wird in den AGB für Unternehmen festgelegt.

11. Damit Investoren die Plattform dazu nutzen können, Kreditforderungen anzukaufen oder ihr Geld in anderer Form zu investieren, müssen sie sich selbst oder bei juristischen Personen die Organvertreter registrieren. Näheres wird in den Regeln für Investoren festgelegt.

12. Jeder Nutzer darf sich nur einmal auf der Plattform registrieren.

13. Alle Nutzer der Plattform müssen ein Girokonto bei einem deutschen Bankinstitut unterhalten. Dieses wird bei der Eröffnung des Kontos bei der Partnerbank angegeben. Es wird im Folgenden als Referenzkonto bezeichnet. Änderungen des Referenzkontos des Nutzers sind der UNIC vom Nutzer schriftlich (Briefpost) mitzuteilen.

Identifizierung von Nutzern

14. Eine Identifizierung des Nutzers ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn er

  • a. die Plattform als Unternehmen oder
  • b. als Investor nutzt und ein Konto bei der Partnerbank eröffnet. Damit wird sichergestellt, dass Zahlungen eindeutig zugeordnet werden können.

15. Die Identifizierung erfolgt durch das Postident-Verfahren der Deutsche Post AG oder durch andere, von UNIC im Einzelfall zu benennende Verfahren. Nutzer führen das Identifizierungsverfahren eigenständig durch.

16. Der technische Dienstleister der Identifikation stellt die mit dem Identifizierungsverfahren erhobenen Daten UNIC zur Verfügung. Damit erklärt sich der Nutzer ausdrücklich einverstanden, wenn er diese AGB akzeptiert. Das Identifizierungsverfahren ist für die Nutzer kostenneutral. UNIC sorgt dafür, dass diese Daten nicht an unbeteiligte Dritte weitergeleitet werden.

§ 5 Kosten und Gebühren

1. Nutzer der Plattform zahlen für die Registrierung keine Service- und Bearbeitungsgebühr.

2. In den Plattformregeln für Unternehmen und für Investoren werden die im Übrigen fälligen Service- und Bearbeitungsgebühren aufgeführt.

§ 6 Haftung

1. UNIC haftet nicht für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der vom Nutzer eingestellten Angaben auf dem Profil. Es sei denn, die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit hätte objektiv erkennbar sein müssen.

2. UNIC haftet auch nicht für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der vom Unternehmen eingestellten Angaben. Es sei denn, die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit hätte objektiv erkennbar sein müssen.

3. UNIC haftet nicht für die Wirksamkeit von Verträgen zwischen Unternehmen und Investoren. UNIC haftet nicht für Zahlungsausfälle aus Forderungen gegenüber dem Unternehmen und auch nicht für Zahlungsausfälle der Partnerbank oder beteiligter Dritter.

4. UNIC haftet nicht für Vollständigkeit oder Richtigkeit der über den Nutzer erhobenen Daten aus dem Identifizierungsverfahren oder aus der Bonitätsabfrage bei der Schufa oder Creditreform.

5. UNIC haftet auf Schadensersatz (vorbehaltlich Satz 2) nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sofern UNIC fahrlässig eine Kardinalpflicht verletzt hat, haftet UNIC begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

6. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung oder bei schuldhaft verursachten Körperschäden. Die Nutzer sind verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen.

7. Haftung für höhere Gewalt übernimmt UNIC nicht. Ebenfalls übernimmt UNIC keine Haftung für Folgeschäden.

§ 7 Kündigung

1. Das Vertragsverhältnis zwischen den Nutzern der Plattform und UNIC ist unbefristet und kann durch Kündigung von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende beendet werden.

2. Ein Recht auf Kündigung besteht nicht, solange das Unternehmen noch eine, über die Plattform zu Stande gekommene, Verbindlichkeit gegenüber den Investoren hat. Ein Recht auf Kündigung besteht ebenfalls nicht, solange der Investor noch eine, über die Plattform zu Stande gekommene, Forderung gegenüber mindestens einem Unternehmen hat.

3. Eine von UNIC ausgesprochene Kündigung dieses Vertrages über die Nutzung der Plattform bedarf zu ihrer Wirksamkeit der rechtlich verbindlichen Schriftform (E-Mail oder Brief). Beide Parteien erkennen E-Mail als rechtlich verbindlich an.

4. Eine vom Nutzer ausgesprochene Kündigung dieses Vertrages über die Nutzung der Plattform erfolgt per E-Mail, hilfsweise per Brief, an die Mail: widerruf@unternehmerich.de.

5. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein Verstoß gegen die Regelungen zu den erlaubten Inhalten berechtigt UNIC zur Kündigung.

6. Im Falle einer Kündigung kann UNIC den Nutzer vom Abschluss neuer Kreditverträge, einzelvertraglicher Regelungen oder Forderungskäufe ausschließen sowie von allen sonstigen Funktionen der Plattform, die nicht für die Verwaltung der noch bestehenden Finanzierungsverträge oder Forderungskäufe benötigt werden.

7. Nach dem Wirksamwerden der Kündigung wird UNIC die gespeicherten Vertragsdaten nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Fristen löschen.

§ 8 Datenschutzerklärung

1. Um die Plattform nutzen zu können, ist es notwendig, dass UNIC Daten vom Nutzer erhebt, verarbeitet und nutzt. Dieses erfolgt unter strenger Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

2. Es gelten die Datenschutzhinweise und Dateneinwilligungserklärung. Sie können in der jeweils aktuellen Fassung auf der Plattform eingesehen und heruntergeladen werden. Auf diese wird hier verwiesen.

§ 9 Änderung der Nutzungsregeln

1. UNIC behält sich das Recht vor, die Nutzungsregeln ohne Begründung zu ändern. Die geänderten AGB werden den Nutzern vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.

2. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der geänderten AGB, so gelten die geänderten AGB als akzeptiert.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Diese Nutzungsregeln und das Rechtsverhältnis zwischen den Nutzern und UNIC unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

3. Sollte eine der vorstehenden Klauseln ungültig sein oder werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. UNIC wird ungültige Klauseln unverzüglich durch Gültige ersetzen. Letzteres gilt auch für mögliche Regelungslücken.

4. Die Vertragssprache ist deutsch.

 

Stand: 31. Januar 2017

UNIC AG, Possenhofener Straße 38, 82319 Starnberg

Teil 2

Plattformregeln für Unternehmen und Investoren von Unternehmerich.de

Das Webportal für Mittelstandsfinanzierung

UNIC AG, Possenhofener Straße 38, 82319 Starnberg

31.01.2017

Diese Regeln von Unternehmerich.de bilden die Vertragsgrundlage für die Nutzung des auf www.unternehmerich.de bereitgestellten Webportals und für alle Rechtsgeschäfte mit seinem Betreiber.

§ 1 Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Nutzungsregeln für das Angebot von www.unternehmerich.de („Unternehmerich“) werden separat bei der erstmaligen Registrierung vereinbart.
Diese AGB (Plattformregeln für Unternehmen und Investoren) gelten, in ihrer jeweils aktuellsten Fassung, für alle Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die sich auf dem Webportal über Investitionsprojekte informieren wollen, solche präsentieren oder in einer anderen Form mitwirken wollen. Die Leistungen von Unternehmerich werden in § 3 ff. dieser AGB hinsichtlich der Nutzer-Art unterschieden. Unternehmerich unterscheidet seine Nutzer nach Verbraucher nach § 13 BGB als „privater Investor“ und Unternehmer nach § 14 BGB als „Institutioneller Investor“ oder „Zu finanzierendes Unternehmen“.
Private Investoren und institutionelle Investoren werden gemeinsam unter dem Begriff „Investor“ zusammengefasst, während ein „zu finanzierendes Unternehmen“ unter dem Begriff „Unternehmen“ abgekürzt wird. Investoren sind private oder juristische Personen, die als Nutzer auf Unternehmerich aktiv sind, um Kapital in Unternehmen mit Finanzierungsbedarf zu investieren. Hierbei wird zwischen Crowdlending (bezeichnet eine Kredit-basierte Schwarmfinanzierung, bei der Investoren einem Unternehmen einen Kredit mit fester Laufzeit und Zins gewähren) und Crowdinvesting (bezeichnet die Form der Schwarmfinanzierung, bei der Investoren am Unternehmenserfolg teilhaben) unterschieden.

§ 2 Funktionsweise von Unternehmerich

Allgemein

1. UNIC beschränkt sich darauf, auf www.unternehmerich.de ein Webportal zu betreiben. UNIC vermittelt mit der Plattform lediglich Informationen und erbringt keine Beratungsleistungen. Die Zahlungsdienstleistungen werden nicht von UNIC erbracht, sondern von einem zugelassenen Zahlungsdienstleister oder einer Bank.

2. Nutzer veröffentlichen auf der Plattform ihre Profildaten. Unternehmen veröffentlichen darüber hinaus Informationen zu ihrem Projekt. Investoren veröffentlichen ihre Gebote. Die AGB gehen den Nutzern im Rahmen der Registrierung in elektronischer Form zu.

Crowdlending

3. Zwischen den Unternehmen und der Partnerbank werden durch UNIC Kreditverträge vermittelt. Zwischen Investoren und der Partnerbank werden durch UNIC Forderungskaufverträge vermittelt. Weitere in den AGB genannte Dienstleistungen werden als Service erbracht. UNIC ist keine Bank, d.h. UNIC erbringt keine Bankdienstleitungen. Die Kreditvergabe erfolgt ausschließlich durch die Partnerbank.

4. Ein Projekt wird vollständig finanziert, wenn die Summe der Gebote die vollständige Summe des Kreditbetrags („Finanzierungsziel“) erreicht (100% Deckung zwischen Summe der Angebote und Kreditbetrag). Die Partnerbank vergibt den Kredit an den Kreditnehmer. Danach verkauft die Partnerbank die daraus entstandenen Kreditforderungen sofort und vollständig weiter, und zwar an die Investoren, die jeweils die Gebote abgegeben haben. Die Höhe der jeweiligen verkauften Forderung richtet sich nach der Höhe des Angebots.

5. Die Kreditverträge beim Crowdlending werden durch die Partnerbank vorgegeben. Unternehmen legen auf der Plattform ein Projekt an. Unternehmen haben dabei die auf der Plattform freigegebenen Gestaltungsmöglichkeiten.

6. Der nominale Zinssatz wird auf Basis einer Bewertung der Bonität die von der Schufa, der Creditreform oder einer anderen Rating Agentur ermittelt wird, festgestellt.

7. Zur Kreditaufnahme bzw. zum Kauf einer Kreditforderung schließen die Nutzer jeweils einen Vertrag mit der Partnerbank ab.

Crowdinvesting

8. Zwischen den Unternehmen und den Investoren werden zum Beispiel partiarische Nachrangdarlehen oder Verträge über eine stille Gesellschaft vermittelt, die individualisiert auf das Projekt zugeschnitten und vom Unternehmen gestaltet sind. UNIC erbringt in diesem Rahmen keine Beratungsdienstleistungen für Investoren. Die Finanzierungsentscheidung trifft der Investor grundsätzlich selbst auf eigenes Risiko.

9. Ein Projekt wird erfolgreich finanziert, wenn die Summe der Gebote in der Projektlaufzeit mindestens die vollständige Summe der „Finanzierungsschwelle“ erreicht. Das „Finanzierungsziel“ stellt das maximale Finanzierungsvolumen dar und kann nicht überschritten werden. Sobald das Finanzierungsziel erreicht wird, endet die Finanzierungsphase. Unternehmen legen ein Projekt an, dessen Angaben im Verlaufe der Projektanlage und Einwerbung der Investitionsangebote in den Finanzierungsvertrag übernommen werden. Die Finanzierungsverträge – einzelvertragliche Regelungen – auf der Plattform werden durch das Unternehmen erstellt und zum Projekt veröffentlicht.

10. Die Finanzierungssumme eines Unternehmens kann EUR 2.500.000 zurzeit nicht übersteigen.

11. Der nominale Zinssatz ergibt sich aus der Bonität, die von der Schufa, der Creditreform oder einer anderen Rating Agentur auf Basis der Bonität des Unternehmens festgestellt wird.

12. Zusätzlich kann das Unternehmen den Investoren eine erfolgsabhängige Vergütung gewähren. Auch hierfür übernimmt UNIC keine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen.

Steuerliche Behandlung

13. Die steuerliche Behandlung, der über die Plattform vermittelten Transaktionen, sowohl der für Unternehmen als auch für Investoren, liegt jeweils in der Verantwortung der Nutzer. Weder UNIC noch die Partnerbank geben zu der steuerlichen Behandlung Auskünfte. Unternehmen und Investoren wird dazu geraten, fachkundige Beratung durch Steuerberater oder Rechtsanwälte einzuholen.

§ 3 Leistungen von Unternehmerich

1. Die Unternehmen schließen mit UNIC einen Vertrag. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Gebühren ergeben sich aus § 6.

Vertragsabschluss im Crowdlending

2. UNIC ist keine Bank. Kredite werden nicht von UNIC vergeben. Für die Finanzierung von Projekten der Unternehmen durch die Investoren wird eine Partnerbank zwischengeschaltet. Die Partnerbank tritt die zukünftige, bei vollständiger Deckung der Kreditsumme durch Angebote der Investoren entstehende Kreditforderung aus dem mit dem Unternehmen abgeschlossenen Kreditvertrag an die Investoren ab.

3. Sobald das Unternehmen sein Projekt veröffentlicht hat, können die Investoren Gebote abgeben. Wird die anstrebte Kreditsumme erreicht, so gilt das Projekt als vollständig finanziert. UNIC übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Projekt vollständig finanziert wird.

4. Wird ein Projekt vollständig finanziert, so werden die auf der Plattform gemachten Angaben an die Partnerbank übermittelt. Das Unternehmen erhält einen angepasst Kreditvertrag, der zwischen dem Unternehmen und der Partnerbank geschlossen werden kann. Der Kreditvertrag wird vom Unternehmen ausgedruckt und unterschrieben. Das Unternehmen schickt dieses Dokument zurück.

5. Die Partnerbank überprüft den Kreditantrag. Bei positiver Entscheidung schließt die Partnerbank mit den Investoren jeweils Forderungskaufverträge. Die aus dem Kreditvertrag zukünftig entstehende Forderung, nämlich dass das Unternehmen den Kreditbetrag zuzüglich der Zinsen entsprechend des Kreditvertrages zurückzahlt, tritt die Partnerbank an die Investoren ab. Hierzu wird der Forderungskaufvertrag geschlossen.

6. Anschließend nimmt die Partnerbank den Kreditantrag an und schließt den Kreditvertrag mit dem Unternehmen ab. Die Partnerbank zahlt den Kreditbetrag auf das Konto des Unternehmens aus, jedoch abzüglich der Servicegebühr für UNIC.

7. Bevor ein Kreditvertrag zu Stande kommt, muss der Investor sein Gebot auf das Treuhandkonto bei der Partnerbank überweisen.

8. Die Rückzahlungen vom Unternehmen an die Investoren werden von UNIC und der Partnerbank verwaltet.

9. Bei Störungen der Rückzahlungen übernimmt UNIC das Forderungsmanagement in beschränktem Umfang.

§ 4 Leistungen für zu finanzierende Unternehmen

Crowdlending und Crowdinvesting

1. Mit der Veröffentlichung des Projektes beginnt die Laufzeit der Einwerbung des notwendigen Kapitals. Sie beträgt in der Regel längstens 120 Tage.

2. Das Projekt kann innerhalb der Laufzeit der Einwerbung ohne Angabe von Gründen durch das Unternehmen zurückgezogen werden, allerdings nur solange die Summe der Gebote der Investoren den angegebenen Finanzierungsbetrag (Finanzierungsschwelle bzw. Finanzierungsziel) noch nicht erreicht hat. Der Projektstatus ändert sich damit auf „zurückgezogen”. Die durch den Abbruch gemäß § 6 entstehenden Kosten sind durch das Unternehmen zu tragen.

3. Kommen innerhalb der Laufzeit der Einwerbung nicht genügend Gebote von Investoren zusammen um den Finanzierungsbetrag oder die Finanzierungsschwelle zu erreichen, so gilt das Projekt als nicht finanziert. Der Projektstatus ändert sich auf „nicht finanziert”.

4. Kommt innerhalb der Laufzeit der Einwerbung der Finanzierungsbetrag durch Gebote von Investoren zusammen, so gilt das Projekt als vollständig finanziert. Der Projektstatus ändert sich auf „finanziert”. Dies kann vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit erfolgen. Ist das Projekt finanziert, endet die Einwerbung von Kapital mit sofortiger Wirkung.

Crowdlending

5. Ist ein Projekt vollständig finanziert, wird das Projekt von der Partnerbank geprüft. Bei einer positiven Entscheidung der Partnerbank erhält das Unternehmen einen Kreditvertrag übersandt.

6. Kommt der Kreditvertrag zu Stande, so zahlt die Partnerbank den Kreditbetrag abzüglich der Service-Gebühr für UNIC auf das Konto des Unternehmens aus.

7. Nach der Auszahlung beginnt das Unternehmen mit der Rückzahlung in den zuvor festgelegten Raten.

Crowdinvesting

8. Ist ein Projekt finanziert, werden die einzelvertraglichen Regelungen geschlossen und der Zahlungsdienstleister überweist die Servicegebühr an UNIC und den Restbetrag auf das Konto des Unternehmens (Darlehensnehmerin).

9. Nach den vorher im Finanzierungsvertrag festlegten Regelungen beginnt das Unternehmen mit der Rückzahlung in den zuvor festgelegten Raten nach der Auszahlung des Kapitals.

Benachrichtigung bei Zahlungsausfällen für Crowdlending und Crowdinvesting

10. Sollte bei dem Unternehmen, das die Kreditforderungen der Investoren bedient, eine Rate trotz Fälligkeit nicht eingezogen werden können oder hat das Unternehmen die Einziehung von fälligen Beträgen von seinem Konto nach Gutschrift widerrufen (Rücklastschrift) und wurde die Zahlung auch nicht anderweitig geleistet, werden die Investoren als Gläubiger dieser Forderungen spätestens drei Werktage nach Fälligkeit bzw. nach Kenntnis von der Rücklastschrift über diesen Ausfall elektronisch via E-Mail von UNIC informiert.

Rücklastschrift beim Crowdlending und Crowdinvesting

11. Wenn das Unternehmen eine geleistete Zahlung im Wege der Rücklastschrift zurückfordert oder aus anderen Gründen einen Anspruch auf Rückzahlung einer geleisteten Rate hat, so sind die Investoren verpflichtet, einen entsprechend an sie ausgezahlten Betrag binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe durch UNIC zurück zu erstatten.

12. Die Partnerbank und UNIC haben das Recht, mit ihrem Rückforderungsanspruch gegen den nächsten Auszahlungsanspruch der Investoren oder, im Fall eines Verkaufs der Kreditforderung an ein Inkassounternehmen nach § 4 Nr. 14 ff. Inkasso dieser AGB, auch gegen den Anspruch der Investoren auf den Kaufpreis, aufzurechnen.

13. Rücklastschriftgebühren werden zunächst durch UNIC übernommen. Aus diesem Grund erklären die Investoren bereits jetzt die Abtretung aller aus der Rücklastschrift gegen das betreffende Unternehmen entstandenen Forderungen an UNIC. UNIC nimmt diese Abtretung an.

Inkasso beim Crowdlending und Crowdinvesting

14. Die Investoren bevollmächtigen UNIC unwiderruflich, eine an sie verkaufte Kreditforderung oder andere aus dem Crowdinvesting resultierende Forderungen gegen das Unternehmen in ihrem Namen und für ihre Rechnung an ein Inkassounternehmen zu verkaufen, wenn das Unternehmen sich 40 Tage ununterbrochen mit mindestens einer oder mehreren fälligen Zahlungen aus dem Kreditvertrag oder den Crowdinvesting-Verträgen ganz oder teilweise in Verzug befindet. Die relevanten Inkassounternehmen (mindestens zwei) werden im Zuge einer Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert. UNIC ist nicht verpflichtet, andere Formen der Rechtsdurchsetzung zu berücksichtigen.

15. Im Falle einer Rücklastschrift einer bereits bezahlten Kredit-, Zins- oder anderen Rate, berechnet sich die vorgenannte 40 Tage-Frist ab dem Tage der Rücklastschrift. Zur Erfüllung eines solchen Verkaufs erklären die Investoren bereits jetzt die Abtretung an ein von UNIC zu benennendes Inkassounternehmen. Die Abtretung wird wirksam, wenn den Investoren die Annahmeerklärung des Inkassounternehmens per E-Mail von UNIC zugeleitet wird. UNIC ist zu einem solchen Verkauf berechtigt, aber nicht verpflichtet.

16. Der Kaufpreis wird vom Inkassounternehmen an die Partnerbank/Zahlungsdienstleister ausgezahlt und abzüglich entstehender und entstandener Gebühren an die Investoren weitergeleitet. Sollte es sich um einen einmaligen Kaufpreis handeln, so wird er an die Investoren ausgeschüttet. Bei regelmäßig wiederkehrenden Auszahlungen werden diese an die Investoren ausgekehrt.

 

§ 5 Leistungen für Investoren

Crowdinvesting

1. Der Investor gibt gegenüber dem Unternehmen ein bindendes Angebot auf Übernahme einer Zahlungsverpflichtung aus dem Projekt zugrunde liegenden Regelungen ab. An dieses Angebot ist der Investor während der Gebotsbindungsfrist gebunden. Die aktuelle geltende Gebotsbindungsfrist für Investoren beträgt 43 Tage nach Ende der Einwerbung des Kapitals (Finanzierungsphase). Der Crowdinvesting-Vertrag kommt erst mit Annahmeerklärung des Unternehmens zu Stande, er kann aufschiebend bedingt sein.

2. Folgende Investitionsobergrenzen gelten für Verbraucher beim Crowdinvesting:

  • bis € 1.000/pro Unternehmen ohne Konto bei der Partnerbank und ohne Selbstauskunft
  • bis zum zweifachen des Netto-Einkommens/Monat (Selbstauskunft), aber nicht mehr als € 10.000
  • bis zu € 10.000 bei einem freien Vermögen von mind. € 100.000 (Selbstauskunft)

Abgabe eines Gebotes

3. Das Gebot muss mindestens € 250 betragen. Das Auswahlintervall ist € 250.

4. Das Portfolio des Investors ist, unter Einhaltung der Vorgaben des Kleinanlegerschutzgesetzes, in seiner Summe unbeschränkt.

5. Mit der Gebotsabgabe hat der Investor den entsprechenden Betrag auf das entsprechende Treuhandkonto der Partnerbank oder des Zahlungsdienstleisters zu überweisen.

6. Mit vollständiger Finanzierung wird beim Crowdlending ein Forderungskaufvertrag zwischen dem Investor und der Partnerbank abgeschlossen, ebenfalls beim Crowdinvesting die einzelvertragliche Regelung.

7. Erreicht die Summe der Gebote innerhalb der Einwerbung von Kapital und einer angemessenen Nachfrist oder Verlängerung nicht den Finanzierungsbetrag, so gilt das Projekt als nicht finanziert. Hierüber wird der Investor informiert. Der entsprechende Betrag wird umgehend auf das Konto des Investors zurück transferiert. Gleiches gilt bei einem gesetzlich zulässigen Widerspruch durch den Investor, wenn er Verbraucher ist.

8. Die bei der Rückzahlung fälligen Annuitäten/Zinsen werden von und der Partnerbank/Zahlungsdienstleister an die Investoren aufgeteilt, entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtforderung.

Risiken beim Crowdlending und Crowdinvesting

9. Das Ausfallrisiko trägt der Investor allein. Es besteht die Gefahr, dass das Unternehmen den Kreditbetrag bzw. seinen Verpflichtungen aus den einzelvertraglichen Regelungen des Crowdinvesting sowie die damit verbundenen Zinsforderungen nicht zurückführt. Für den Investor besteht das Risiko des Totalverlustes.

10. Zu jedem freigegebenen Projekt wird auf der Plattform ein Vermögensanlageninformationsblatt (VIB) verfügbar sein, in dem die Details und die besonderen Risiken der Anlage aufgeführt sind.

11. Es wird empfohlen, nur solche finanziellen Mittel über die Plattform zu investieren, für deren Höhe das jeweilige Risiko für den Investor darstellbar und ein finanzieller Verlust zu verkraften ist. Hierzu empfehlen wir fachmännische Beratung einzuholen. UNIC bietet eine solche Beratungsleistung nicht an.

12. Weder UNIC noch die Partnerbank noch andere beteiligte Dritte übernehmen das Ausfallrisiko der Kredit-, Rückzahlungs- oder Zinsforderung.

13. Das investierte Kapital ist gebunden. Es ist für den Investor nur unter Beachtung der Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen verfügbar und wird planmäßig in gemäß den vereinbarten Zahlungen über die vereinbarte Finanzierungslaufzeit wieder freigesetzt. Die erworbene Forderung kann vom Investor weder gekündigt noch weiter veräußert werden.

Rückzahlung und Störung

14. Das Einzahlungskonto von dem der Investor seine Investition aus getätigt hat, wird grundsätzlich auch für die Rückzahlungen und Zinszahlungen verwendet. Eine Änderung des Rückzahlungskontos durch den Investor ist nur durch schriftlichen Auftrag (Briefpost) möglich. Ein solcher Auftrag ist zu richten an: UNIC AG, Münchner Str. 19a, 82319 Starnberg.

15. Die Partnerbank oder der Zahlungsdienstleister wird aufgrund der Möglichkeit von Rücklastschriften die eingezogenen Zahlungen erst nach Ablauf einer sechstägigen Frist an den Investor auszahlen. Die Partnerbank und der Zahlungsdienstleister behalten sich vor, die Auszahlungen nur zu festen monatlichen Terminen nach Fälligkeit vorzunehmen.

16. Die Investoren verpflichten sich, die Geltendmachung oder Beitreibung der ausschließlich über UNIC und nicht unmittelbar mit dem Unternehmen vorzunehmen. Das bedeutet, dass die Investoren das Unternehmen nicht zum Zweck des Forderungseinzuges kontaktieren oder sich direkt Gelder auf ihr Konto bei der Partnerbank oder andere Konten überweisen lassen dürfen.

17. Die letzte fällige Rate wird erst nach Ablauf der sechstägigen Frist für den Widerruf der Einzugsermächtigung, die das Unternehmen erteilt hat, an die Investoren weitergeleitet.

18. Im Fall von Teilzahlungen werden die eingehenden Beträge zuerst auf die Kosten der Rechtsverfolgung, sodann auf die Hauptschuld und zuletzt auf die Zinsen verrechnet. Bei Teilforderungen stehen eingehende Zahlungen den Inhabern der Teilforderungen nach dem Verhältnis ihrer Teilforderungen zueinander zu.

19. UNIC ist zur eigenverantwortlichen Durchführung der Mahnung säumiger Unternehmen berechtigt und von den Investoren beauftragt. Dies umfasst insbesondere die Wahl des Zeitpunkts und des Inhalts der textlichen Mahnungen von säumigen Unternehmen. Gegebenenfalls angefallene Verzugszinsen entsprechend der gültigen Preisliste werden dem Unternehmen in Rechnung gestellt.

20. Die Investoren verpflichten sich auch im Verzugsfall, keine eigenen Beitreibungsmaßnahmen gegenüber dem Unternehmen vorzunehmen.

21. Die UNIC ist, sobald das Unternehmen in Verzug gerät zur Abwendung des Verkaufs der Kreditforderung der Investoren berechtigt, im Sinne der Investoren Verhandlungen über eine Stundung des Zahlungsrückstandes zu führen, wenn davon auszugehen ist, dass die Zahlungsstockung vorübergehender Natur ist und die Rückzahlungswahrscheinlichkeit der noch offenen Kreditforderung zuzüglich Zinsen und Gebühren als wahrscheinlich einzustufen ist. Entstehende Kosten der UNIC für diese Verhandlungen hat das Unternehmen zu tragen und sind mit der nächsten Rate fällig. Die Stundungszinsen werden zusätzlich mit den vereinbarten turnusgemäßen Raten für die Investoren fällig.

22. Neben- und Gestaltungsrechte aus den über die Plattform erworbenen Forderungen der Investoren, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Finanzierungsvertrages mit dem Unternehmen, werden von der Partnerbank an die Investoren abgetreten. Die Investoren verpflichten sich hiermit wiederum unwiderruflich gegenüber UNIC diese Rechte nicht selbst auszuüben, sondern per Ermächtigung diese durch UNIC nach eigenem Ermessen ausüben zu lassen.

23. Sofern und soweit Neben- und Gestaltungsrechte trotz dieser Bestimmung nicht auf die Investoren übergehen sondern bei der Partnerbank verbleiben, wird die Partnerbank UNIC ermächtigen, diese Rechte für sie auszuüben.

§ 6 Kosten und Gebühren

Service- und Bearbeitungsgebühren

1. Bearbeitungsgebühren fallen für das Unternehmen unabhängig vom Projekterfolg an („Bearbeitungsgebühr“). Servicegebühren für die Plattform fallen nur dann an, wenn zwischen Unternehmen und Investoren ein Finanzierungsvertrag erfolgreich vermittelt wird („Servicegebühr“). Ein Finanzierungsvertrag gilt dann als erfolgreich vermittelt, wenn der Vertrag zu Stande kommt. Servicegebühren fallen nicht an, wenn ein Projekt nicht erfolgreich ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Projekt nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit finanziert wird. Die Gebühren werden zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer abgerechnet.

2. Bricht das Unternehmen den Einwerbungsprozess des Kapitals ab oder nimmt es das Kapital des vollständig finanzierten Projektes nicht an, fallen in jedem Fall die vollen Servicegebühren an.

3. Das Unternehmen hat die vollständige Bearbeitungsgebühr bereits bei Projektantrag an UNIC zu entrichten. Das Unternehmen stimmt zu, dass die Service-Gebühr direkt an UNIC ausgekehrt wird und nicht zunächst auf dessen Konto bei der Partnerbank transferiert wird.

4. Der Investor zahlt keine Service- und Bearbeitungsgebühr.

5. Eine Provision durch den Investor („Investorenprovision“) gegenüber UNIC wird erst nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens und Begleichung sämtlicher Zinsansprüche fällig und wird mit der letzten Tilgungs- und Zinsrate verrechnet.

6. Die Investorenprovision berechnet sich anhand der bei Forderungskaufvertragsschluss bzw. Schluss der einzelvertraglichen Regelungen des Crowdinvesting gültigen Preisliste. Spätere Anpassungen der Preisliste haben entsprechend keinen Einfluss auf bereits abgeschlossene Projekte.

7. Für die Nutzer der Plattform von UNIC können weitere Gebühren, beispielsweise bei der Hausbank oder der Partnerbank/Zahlungsdienstleister, entstehen. Diesbezüglich wird auf die neben diesen AGB geltenden weiteren Vorschriften und/oder AGB der Hausbank bzw. der Partnerbank und des Zahlungsdienstleisters verwiesen.

8. Das Unternehmen ist bei Rücklastschriften verpflichtet, der UNIC und/oder der Partnerbank/Zahlungsdienstleister die daraus entstehenden Kosten zu ersetzen. Die UNIC ist berechtigt diese Kosten durch die Partnerbank/Zahlungsdienstleister aus Zahlungen des Unternehmens auf sein Konto einziehen zu lassen.

9. Das Unternehmen ist verpflichtet, alle Kosten sowohl der UNIC als auch der Partnerbank/Zahlungs-dienstleister, welche durch seinen Zahlungsverzug und ein eingeleitetes Mahnverfahren entstehen, zu tragen.

§ 7 Haftung

1. UNIC haftet nicht für die Wirksamkeit von Verträgen zwischen Unternehmen und Investoren.

2. UNIC haftet nicht für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der vom Nutzer eingestellten Angaben auf dem Profil. Es sei denn, die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit hätte objektiv erkennbar sein müssen.

3. UNIC haftet auch nicht für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der vom Unternehmen eingestellten Angaben. Es sei denn, die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit hätte objektiv erkennbar sein müssen.

4. UNIC haftet nicht für Zahlungsausfälle aus Forderungen gegenüber dem Unternehmen und auch nicht für Zahlungsausfälle der Partnerbank oder anderer beteiligter Dritter.

5. UNIC haftet nicht für Vollständigkeit oder Richtigkeit der über den Nutzer erhobenen Daten aus dem Identifizierungsverfahren oder aus der Bonitätsabfrage bei der Schufa oder Creditreform.

6. UNIC haftet auf Schadensersatz (vorbehaltlich Satz 2) bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sofern UNIC fahrlässig eine Kardinalpflicht verletzt hat, haftet UNIC begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

7. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung oder bei schuldhaft verursachten Körperschäden. Die Nutzer sind verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen.

8. UNIC übernimmt keine Haftung für höhere Gewalt und auch nicht für Folgeschäden.

§ 8 Laufzeiten und Kündigung

1. Die Regeln zur Nutzung der Plattform ergeben sich aus den bei der Registrierung vereinbarten Nutzungsregeln.

2. Im Übrigen gelten zwischen den beteiligten Nutzern (Unternehmen/Kreditnehmer und Investoren) die jeweils individuell in den Verträgen vereinbarten Laufzeit- und Kündigungsregeln.

§ 9 Datenschutzerklärung

1. Um die Plattform nutzen zu können, ist es notwendig, dass UNIC Daten vom Nutzer erhebt, verarbeitet und nutzt. Dieses erfolgt unter strenger Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

2. Es gelten die Datenschutzhinweise und Dateneinwilligungserklärung, die separat aufgeführt sind. Sie können auf der Plattform eingesehen und heruntergeladen werden.

§ 10 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. UNIC behält sich das Recht vor, die AGB ohne Begründung zu ändern. Die geänderten AGB werden den Nutzern vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.

2. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der geänderten AGB, so gelten die geänderten AGB als akzeptiert.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Diese AGB und das Rechtsverhältnis zwischen den Nutzern und UNIC unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

2. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

3. Sollte eine der vorstehenden Klauseln ungültig sein oder werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. UNIC wird ungültige Klauseln unverzüglich durch Gültige ersetzen.

4. Letzteres gilt auch für mögliche Regelungslücken.

 

Stand: 31. Januar 2017

UNIC AG, Possenhofener Straße 38, 82319 Starnberg